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Business Ghosting: Diese 5 einfachen Tipps helfen

Business Ghosting ist ärgerlich. Ein bereits fest vereinbarter Auftrag findet nicht statt. Der Kunde ist wie vom Erdboden verschwunden. Und nun?

Andreas hat Business Ghosting erlebt

“Alles klar, dann sind wir uns einig. Genau so machen wir das!”

Andreas ist sehr froh. Sein Kundengespräch war sehr angenehm.
Und nun hat er per Handschlag den Auftrag bekommen.

Super!

Mittlerweile sind aber 3 Monate vergangen.
Der Kunde hat sich nicht wieder gemeldet.
Und antwortet auch nicht auf Nachrichten.

Als wäre er vom Erdboden verschwunden.

Und nun?

Andreas fragt mich um Rat.
Ich gebe ihm fünf Denkanstöße.

Interesse zeigen

Zeige weiterhin Interesse, den Auftrag auf jeden Fall durchzuführen. Mach deutlich, dass du es gar nicht abwarten kannst, anzufangen.

Aber übertreibe nicht: Es soll nicht so aussehen, als wenn Du den Auftrag dringend brauchst,

Du kennst den Grund nicht

Du weißt oft nicht, was wirklich der Grund für eine Zurückhaltung ist.

Ich habe es einmal erlebt, dass ein Interessent eine schwere Krankheit hatte. Dieses Thema wollte er aber verständlicherweise nicht breit kommunizieren.

Oder es gibt interne Klärungen bzw. Meinungsverschiedenheiten in einer Firma.

Das alles kannst Du nicht wissen. Verständnis und Zurückhaltung sind also in den meisten Fällen sinnvoll.

Emails kommen nicht an

Ein banaler Hinderungsgrund können nicht zugestellte Emails sein.

Hast Du schon einmal in Deinen Spam-Filter geschaut?

Vielleicht ist die Nachricht des Kunden dort gelandet. Es kann auch durchaus vorkommen, dass Emails überhaupt nicht zugestellt werden.

Also darfst Du gerne auf einem anderen Weg, z.B. telefonisch, nachfragen.

Dein Kunde möchte die Absage nicht begründen

Manchen Menschen ist es peinlich, eine Absage auszusprechen. Und sie möchten kein Ausfallhonorar zahlen. Also ziehen sie lieber den Kopf ein.

Dieses Verhalten nennt man auch „Ghosting“.

Das ist nicht sehr freundlich. Aber Druck von Deiner Seite hilft da kaum weiter.

Mein Tipp:

Ärgere Dich nicht darüber und wende Dich anderen Kunden zu.

Wenn der Auftrag nicht stattfindet

Es kann sein, dass ein bereits zugesagter Auftrag nicht stattfindet. Das ist natürlich ärgerlich, aber oft nicht zu ändern.

Für diesen Fall hast du entsprechende Klauseln in deinen AGB. Oder es gelten Regelungen aus dem BGB.

Aufwände und Auslagen für Vorarbeiten sollten in jedem Fall erstattet werden.

Bevor du aber einfach eine Rechnung schreibst, sprichst Du mit dem Kunden. Du beschreibst die Situation, deine Vorarbeiten und Ausgaben. Und fragst nach einem Lösungsvorschlag des Kunden.

Lass dich aber nicht mit unverbindlich versprochenen zukünftigen Aufträgen abspeisen. Wenn Kosten entstanden sind, lässt sich das nicht einfach wegdiskutieren.

In den meisten Fällen wirst du eine einvernehmliche Lösung erreichen.

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Mein Fazit zum Business Ghosting

Wenn Kunden plötzlich die Kommunikation abbrechen, ist das keine schöne Situation. Gehe aber trotzdem positiv an die Sache heran und strebe eine einvernehmliche Lösung an.

Trotzdem musst du dich nicht über den Tisch ziehen lassen. Du hast ein Business zu führen und im Grundsatz gilt: Verträge sind einzuhalten.

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