Sebastian Deubelli ist Fachanwalt für Urheber und Medienrecht. Mit ihm bespreche ich die folgenden rechtlichen Themen zum Fotorecht, die unter Fotografen immer wieder für Diskussionsstoff sorgen:
Property Release
Darf ich innerhalb von Gebäuden, die sich im Privatbesitz befinden (also beispielsweise einem Einkaufszentrum oder einem Bahnhof) ohne Erlaubnis Foto- /Filmaufnahmen machen?
Wenn nein, was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich es doch mache, kein Property Release habe und die Aufnahmen kommerziell nutze?
Streetfotografie
Welche rechtlichen Vorgaben muss ich bei der Streetfotografie beachten?
Muss ich in jedem Fall eine schriftliche Einverständniserklärung der fotografierten Personen haben?
Wann übertrete ich die rechtliche Grauzone?
Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich es einfach drauf ankommen lasse?
Portfolio-Bilder
Ein Fotograf nutzt in seinem Portfolio Stockfotos (die er selber nicht fotografiert hat), um für seine Leistung als Fotograf zu werben. Selbst wenn diese Fotos lizenziert sind: Begeht er damit eine Täuschung des Kunden?
Welche Handhabe haben andere Fotografen, die dieses Vorgehen stört?
Styled Shooting
Was ist, wenn ein Hochzeitsfotograf in seinem Portfolio gestellte Hochzeitsfotos (sogenannten „styled shoots“ ) verwendet, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie nicht bei einer „echten“ Hochzeit entstanden sind. Liegt hier auch eine Täuschung vor?
TfP-Model untersagt Veröffentlichung der Fotos
Was tut man als Fotograf, wenn das Model nach dem Shooting die Veröffentlichung der Fotos untersagt, obwohl eine schriftliche Bildfreigabe (Modelrelease) vorliegt?
Fotos: Alexey Testov
Sebastians Tipp für die Angebote von Fotografen
Sebastian Deubelli empfiehlt, in alle Angebote von Fotografen den folgenden Satz aufzunehmen:
Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars übertragen.
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Danke für die vielen Infos! Und es war nicht trocken, sondern interessant aus dem „Nähkästchen“ 😉